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Geld für Verspätung
Im September fuhr ich mit dem TGV von Zürich nach Paris. In Belfort blieb er stehen. Die Lok war kaputt. Nach einer Stunde gings wieder weiter – angenehmerweise, ohne dass man hätte umsteigen müssen. Es wurde einfach der nächstfolgende TGV angekoppelt, und mit dessen Lok gings schwupp nach Paris. Kurz vor der Ankunft in der Gare de Lyon entschuldigte sich der Zugführer via Lautsprecher für die Verspätung; als Passagier habe man deshalb Anspruch auf eine Entschädigung. Am Perronende standen dann zwei Uniformierte der französischen Staatsbahn SNCF und drückten jeder und jedem, der zugriff, ein Couvert in die Hand. Darin: Das Formular, um Ansprüche geltend zu machen. Mehr aus Neugier denn aus Ärger (ich war ohne Zeitdruck unterwegs) füllte ich das Papier aus und sandte es ein. Irgendwann kam ein Schreiben von der SNCF, worin der Empfang bestätigt und erklärt wurde, mein Fall sei an die SBB weiter geleitet worden, die mir ja mein Billett verkauft hätte. Und siehe da, letzte Woche, zwei Monate nach der Verspätung, traf ein Gutschein der SBB über 41 Franken ein – ein Viertel «des einfachen Fahrpreises», wie es im Brief heisst. Ich darf mich glücklich schätzen, blieb ich im TGV stecken. Wäre mir das gleiche Malheur im Zug zwischen Zürich und Bern passiert, hätte ich kein Anrecht auf irgendeine Entschädigung, auch wenn ich deswegen beispielsweise einen Interviewtermin mit dem SBB-Chef verpasst hätte. Bei grossen Verspätungen verteilt die Bundesbahn den gestrandeten Passagieren jeweils 5-Franken-Gutscheine.
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