In meinem Quartier, dem inneren Kreis 5 zwischen Lang-, Röntgen- und Limmatstrasse, wird ab Dezember ein Nachtfahrverbot eingerichtet. Die Stadt Zürich komme damit «einem Begehren aus der Quartierbevölkerung nach», heisst es dazu im Brief, der mir diese Woche ins Haus flatterte. Mit dabei war ein Formular, mit dem man als Anwohner eine Nachtfahrbewilligung bestellen kann (sie kostet 30 Franken im Jahr). Als Nicht-Autobesitzer ist sie für mich obsolet. Als gelegentlicher Mobility-Nutzer werde ich mir in Zukunft allerdings genau überlegen müssen, an welchem Standort ich das Auto ausleihe. Die Mobility-Autos von der anderen Seite der Langstrasse sind dann nämlich zwischen 22 und 3 Uhr nicht mehr zu gelassen, sondern nur noch jene, die im mit Nachtfahrverbot belegten Gebiet zuhause sind. So eng werden die Grenzen also gezogen – nix mehr Freizügigkeit.
Die Berechtigten werden übrigens über zwei Eingänge in das Sperrgebiet fahren dürfen. Alle andern Strassen werden an den Grenzen mit Barrieren verriegelt, wie ein dem Brief beigelegter (und online abrufbarer) Plan zeigt. Einer der beiden Check-Points liegt direkt vor dem Haus, in dem ich wohne – meinen Mitbewohnern und mir blüht durch die Verkehrsberuhigungsmassnahmen also vermutlich Mehrverkehr. Wäre ich verschwörungstheoretisch veranlagt, würde ich sagen: Das ist die Quittung für meine (in diesem Blog bereits publizierte) Skepsis gegenüber dem Zweck solcher Beruhigungsmassnahmen.
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