Zu den Steuervermeidungspraktiken, zu denen das Ausland in der Schweiz wohnhafte Menschen verführt, gehört die Mehrwertsteuerrückvergütung. Wer in München, Mailand oder Paris shoppt, kann sich bekanntlich die Mehrwertsteuer – 19 bis 21 Prozent des Preises – rückvergüten lassen. Theoretisch. Denn das Prozedere ist ungefähr so kompliziert wie der Begriff selbst. Zuerst muss man im Geschäft, wo man sich beispielsweise einen Anzug oder ein paar Schuhe beschafft, ein Formular einfordern. Dieses muss man sich vor der Ausreise in die Schweiz vom Zoll des betreffenden Landes abstempeln lassen: die Bestätigung, dass die Einkäufe exportiert wurden. Dann kriegt man beim nächsten Besuch im betreffenden Laden die Mehrwertsteuer zurück erstattet. Zum Glück gibt es die SBB – sie macht eine vereinfachte Mehrwertsteuervermeidung möglich. An ihren «Change»-Schaltern erhält man die MwSt ausbezahlt, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Voraussetzung bleibt das vom Zoll des Auslandes abgestempelte Formular. Wo aber ist im Zug das Zollbüro? Bei einem kürzlichen München-Ausflug streiften die deutschen Zöllner zwar bei der Hinfahrt durch den Zug, aber nicht auf der Rückfahrt in die Schweiz, wo ich ihnen hätte meine Quittung für eine gusseiserne Bratpfanne entgegen strecken können. «Bei der Einreise in die Schweiz trifft man äusserst selten einen ausländischen Zöllner an», räumt auch die SBB auf Anfrage ein. Selbst wem der Stempel einen Ausstieg am Grenzbahnhof und ein damit verbundenes Verpassen der Weiterfahrt Wert wäre, hätte Probleme. Die Zollämter der meisten Grenzbahnhöfe sind unregelmässig besetzt.
Wo bleibt denn da die Steuergerechtigkeit? Wer ein Auto steuert, geniesst einmal mehr einen Vorteil!
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