Ein Billett für den Rucksack

Dieses Symbol könnte die SBB bei der RhB abkupfern und an die Scheiben ihrer Wagen kleben.

Dieses Symbol könnte die SBB bei der RhB abkupfern und an die Scheiben ihrer Wagen kleben.

Letzte Woche, auf einer morgendlichen Bahnfahrt von Zürich ins Bündnerland: Der Zugchef fordert die Passagiere via Lautsprecher auf, ihre «Schneesportgeräte» in den «dafür vorgesehenen Ablagen» zu versorgen. Dann sagt er etwas, das ich nicht verstehe, weil seine Stimme von der Technik verzerrt wird. Nur seine letzten Worte höre ich wieder ungestört: «muss bezahlen». Als der Mann einige Minuten später vorbei kommt, um die Billette zu kontrollieren, frage ich ihn nach dem kompletten Wortlaut seiner Durchsage. «Wer sein Gepäck nicht in den Ablagen verstaut, sondern auf einen Sitz legt, muss dafür bezahlen,» habe er gesagt. Das gelte auch für mich. Sein gestrenger Blick fällt auf den Rucksack, der auf dem Platz neben mir liegt. Eigentlich müsse er dafür ein Billett verrechnen. So stehe es in seinem Pflichtenheft. Er meint es nicht freundlich, sondern ernst, lässt dann aber gnädigerweise doch davon ab, die Drohung umzusetzen. Der (Erstklass-)Wagen, in dem ich sitze, ist gut halb voll.
Die Drohung der SBB, Gepäckstücke auf den Sitzen zu verrechnen, hatte ja vor gut einem Jahr für öffentlichen Aufruhr gesorgt. Jeannine Pilloud, Chefin der Personenverkehrs-Abteilung der SBB, versuchte dann die Wogen etwas zu glätten, indem sie versicherte, man wolle die Leute dazu bringen, wenn nötig die Plätze freizugeben, werde aber sicher nie ein Ticket verrechnen. Aber ihr Untergebener, dem ich letzte Woche begegnete, war ein Zugsführer alter Schule, dem die rote Schirmmütze von einst sichtlich fehlte. Hätte ich ihn gefragt, in welchem Reglement denn die Fahrkarte fürs Gepäck erwähnt sei, so hätte er mir gesagt: Paragraf 27.11 im allgemeinen Personentarif T 600.

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