
Das ist ein Velosack: Radfahrer erhalten bei einem Rotlicht Platz, um sich vor den Autos aufzustellen.
Zur Kategorie Schönschreiben gehört in der Tiefbauamt-Stellungnahme der Satz «für den motorisierten Individualverkehr ergeben sich keine Änderungen». An dessen Wahrheitsgehalt zweifeln lässt a) die subjektive Erfahrung, wonach in der Stadt Zürich jede Neu-Signalisation zu Lasten des MIV ausfällt, und b) der im Papier zitierte Einwand, wonach wegen der Verbreiterung einer Verkehrsinsel am Bellevue die Fahrbahn von drei auf zwei Spuren verengt wird.
Die Forderung, auf die Vergrösserung der Verkehrsinsel zu verzichten, um weitere Staus zu vermeiden, weist die Stadt übrigens ab. Grund: Den Fussgängern soll ein «konfliktfreies Warten» ermöglicht werden. Soll die neue Insel Streit unter Passanten verhindern? Nein, sie soll die Gefahr, als Fussgänger vom Tram überfahren zu werden, bannen. Denn unmittelbar neben der schmalen, heutigen Insel liegt die Wendeschleife, durch die dann und wann ein Tram quietscht.
Klartext findet sich dafür in einer Einwendung – allerdings nur scheinbar: Sie verlangt an einer Stelle einen «Velosack». Dieser Forderung gibt das Tiefbauamt – als einziger – statt. Die verkehrstechnische Bedeutung des Begriffs Velosack wird im Papier leider nicht erklärt. Ich habe nachgefragt und übernehme im Sinne einer kundenfreundlichen Verständigung die Aufgabe, zu schreiben, was Sache ist. Velosack bedeutet soviel wie: Velofahrer dürfen sich bei einer roten Ampel vor das vorderste Auto stellen. Zumindest auf dem Rad werde ich diese Situation als konfliktfrei erleben.
Womit nebenbei auch eine Änderung für den MIV protokolliert wäre.