Der Verkehrsknotenpunkt ist auch ein Quartierzentrum

Der Name bleibt – alles andere aber wird hier bald anders: Albisriederplatz.

Ich komme nochmals auf die Velodebatte in der letzten Ausgabe der Zeitung «P.S.» zurück, obwohl diese heute Donnerstag zum Altpapier gehört. Im Interview mit Nicole Soland unterstreicht der Grüne Gemeinderat Matthias Probst Solands These, wonach die Stadt Zürich den Veloverkehr gar nicht zu stark fördern will. An erster Stelle stehe in Zürich stets das «heilige Tram», sagt Probst – «fürs Tram hats folglich immer Platz.» Recht hat er. Weniger einverstanden bin ich mit seiner Analyse, wonach nach dem Tram gleich das Auto komme. Da dürfe es keinen «Kapazitätsabbau» geben, das verlange der Kanton, sagt der Grüne Gemeinderat. Ich fahre recht selten in der Stadt Auto. Aber vom Velo sehe ich deutlich, wo Sackgassen erstellt oder Spuren abgebaut werden. Viel Anschauungsmaterial bieten zudem zwei letzte Woche veröffentliche städtische Papiere: Die Berichte zu den nicht berücksichtigten Einwendungen der beiden Strassenumbauprojekte Albisriederplatz und Zurlindenstrasse. Bei beiden Projekten geht es um einen Kapazitätsabbau des MIVs, beim Albisriederplatz auch um einen Ausbau des ÖV. Typischerweise schmettert das Tiefbauamt sämtliche Einwendungen zugunsten des Privatverkehrs werden ab. Pikant ist die amtliche Argumentation insbesondere bezüglich des Albisriederplatzes. Dieser sei ein «Quartierzentrum von kommunaler Bedeutung», bei dem «eines der wichtigsten Ziele die Optimierung der Verkehrsflächen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs» sei. Wie bitte? Seit dem Bau der verkehrsberuhigenden Massnahmen (Flamas) rund um die ehemalige Westtangente wird der ganze MIV von der Hardbrücke über den Albisriederplatz geleitet; die für Zürich aussergewöhnlich breite Sihlfeldstrasse, einst angelegt als Diagonale zwischen dem Hardplatz und Wiedikon, hat man in eine Sackgasse verwandelt.
Der Veloverkehr übrigens gewinnt beim Umbau des Albisriederplatzes keinen zusätzlichen Platz. Ebensowenig auf der Zurlindenstrasse und auf der Kalkbreitestrasse, in die sie einmündet. Da wird eine Lichtsignalanlage abgebrochen, aber der VBZ-Bus erhält weiterhin eine steuerbare Vortrittsregelung, und für die Fussgänger gibt’s zusätzlich eine Schutzinsel. Fazit: Für «Velomassnahmen» bleibt stadteinwärts deshalb kein Platz.
Die Doppelzüngigkeit der Stadt punkto Veloförderung zeigt sich bei der Zurlindenstrasse. Diese wird zwischen Kalkbreite und Zweierstrasse von heute 7.50 bis 9 Meter durch das Pflanzen von Bäumen und die Verbreiterung der Trottoire auf fünf Meter verschmälert. Grund: Tempo 30 durchsetzen, was auch den Velofahrern zugute kommen soll. Ehrlich gesagt ziehe ich einen Velostreifen auf einer genügend breiten Strasse, auf der 50 gefahren werden darf, einer stark befahrenen Tempo-30 Zone vor, in der einen ständig Autos am Hinterrad kleben oder mit Minimalabstand überholen.
Was zeigen die beiden Berichte mit den abgewiesenen Einwendungen? Nach den VBZ kommen in den städtischen Verkehrsplanungen die Fussgänger – und dann die Bäume.

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