Blogger-Kollege Pascal Claude («Knapp daneben») schrieb diese Woche über einen Vorfall der absurden Art: Für seine Ferien in Italien kaufte er bei den SBB Bahnbillette für 543 Franken – und musste für den Kauf zusätzlich 20 Franken Gebühren bezahlen.
Die Gebühren waren nicht Provisionen der SBB für die italienischen Bahntickets, die Teil des Einkaufs waren. Nein, sie waren die Strafe dafür, dass Claude die Billette am Schalter und nicht im Internet erwarb. Eigentlich wollte er seinen Kauf im Netz tätigen – doch er kapitulierte angesichts der Komplexität von Routen und Reservationen.
Die Schaltergebühr haben die SBB Ende letzten Jahres von fünf auf zehn Franken verdoppelt. Publiziert ist diese Taxe allerdings nirgends.
Dass die SBB Kosten sparen und ihre Kunden ihre Tickets im Internet bestellen lassen wollen, ist verständlich. Aber eigentlich gibt es dafür nur einen kundenfreundlichen Weg: Einfache Bestellmöglichkeiten im Internet werden jeden, der einen Compi mit Internetzugang hat, davon abhalten, ein SBB- Bahnreisezentrum aufzusuchen, dort eine Platzkarte auszudrucken, eine Viertelstunde darauf warten, aufgerufen zu werden, um dann weitere zehn, 15, 20 Minuten dem Schalterbeamten zuzuschauen, wie er das gewünschte Ticket ausstellt.
Boulevardmässig ausgedrückt: Die Schaltergebühr der SBB ist eine Abzockerei. Womit wir einen Hinweis auf die Erfinder von Gebühren auf dem Verkauf eigener Produkte haben: Banken haben dies (etwa beim Verkauf ihrer Fonds) schon lange vor der Staatsbahn getan.
Gebühren für Dienstleistungen verlangt die SBB allerdings auch in anderen Fällen. Wer aus Versehen ein Retourbillett gelöst hat, das nur einen Tag gültig ist, aber erst am nächsten Tag zurück kehren will, kann sich glücklich schätzen, das rechtzeitig zu merken. Die SBB erstatten das Billett zurück, vorausgesetzt, man sucht damit sofort nach der Hinfahrt einen Schalter auf. Dafür werden aber zehn Franken Gebühr fällig.
Auch diese Taxen sind auf der SBB-Website nicht publiziert; man findet sie in einem rund 25-seitigen Katalog auf der Site des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV). Anders als der Detailhandel nimmt der ÖV kein gekauftes Produkt anstandslos zurück: Die Kundschaft wird für ihre Fehlentscheide und ihr Fehlverhalten gebüsst.
Aber wie ist das eigentlich umgekehrt, mit den täglichen Fehlleistungen des ÖV, etwa all den Zügen, die verspätetet sind, umgeleitet werden oder ausfallen? Was bekommt die Kundschaft dafür? Allenfalls eine Entschuldigung.
Es gibt noch eine gute Nachricht: Die Menschen an den Bahnschaltern haben das Recht, kulant zu sein. Sie dürfen, wie SBB-Sprecher Reto Schärli erklärte, nach eigenem Ermessen die Gebühr auf fünf Franken senken. Ja, das kommt wirklich vor. Eine Bekannte von mir löste beim Versuch, ihr iPhone-Ticket einer Kondukteurin zu zeigen, eine zweite Fahrkarte. Am Zielort angekommen, suchte sie sogleich den Schalter auf. 20 Franken betrage die Gebühr für die Rückerstattung ihres 33-fränkigen Billetts, wurde ihr beschieden. Nach einem kurzen, heftigen Protest hatte die Frau am Schalter ein Einsehen und reduziert die Taxe auf fünf Franken.
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